Partnerbedingungen des Krevaro-Partnerprogramms
Stand: 1. Oktober 2026 · Fassung 2026-10-01.v1
Diese Bedingungen regeln die Teilnahme am Partnerprogramm von Krevaro: wie Partner Marken empfehlen, wann daraus eine Provision entsteht und wie sie ausgezahlt wird. Sie gelten zusätzlich zu den Allgemeinen Geschäftsbedingungen, soweit der Partner Krevaro auch als Marke oder Creator nutzt.
Inhalt
- 1. Geltungsbereich und Vertragspartner
- 2. Teilnahme, Partnerarten und Freigabe
- 3. Partnercode und Partnerlink
- 4. Zuordnung einer Marke
- 5. Provision
- 6. Haltefrist, Prüfung und Korrekturen
- 7. Auszahlung
- 8. Gutschriftverfahren und Steuern
- 9. Pflichten des Partners
- 10. Was Partner und Marke voneinander sehen
- 11. Laufzeit, Sperre und Kündigung
- 12. Löschung des Kontos
- 13. Haftung
- 14. Änderungen dieser Bedingungen
- 15. Schlussbestimmungen
1. Geltungsbereich und Vertragspartner
Vertragspartner ist die Viviere AG, Bergerstrasse 30, 9057 Weissbad, Schweiz („Krevaro“, „wir“). Partner ist, wer sich unter /partner/join registriert oder mit seinem bestehenden Krevaro-Konto ein Partnerprofil anlegt und dabei diese Bedingungen annimmt.
Abweichende Bedingungen des Partners gelten nicht. Sonderkonditionen, die wir einem Partner einräumen, werden im Partnerbereich angezeigt und gehen diesen Bedingungen insoweit vor.
2. Teilnahme, Partnerarten und Freigabe
Es gibt Empfehlungspartner und Vertriebspartner. Welche Art ein Partner ist und in welches Programm er eingeschrieben ist, legt Krevaro fest; das Programm mit seinen Werten wird im Partnerbereich angezeigt.
Ein neues Partnerprofil wird von uns geprüft. Bis zur Freigabe ist der Partnercode nicht aktiv. Wir können eine Teilnahme ohne Angabe von Gründen ablehnen. Gesellschafter von Krevaro und Mitarbeitende nehmen nicht teil.
Die Teilnahme setzt eine bestätigte E-Mail-Adresse voraus. Ein Konto ist persönlich; Zugangsdaten dürfen nicht weitergegeben werden.
3. Partnercode und Partnerlink
Nach der Freigabe erhält der Partner einen Partnercode und daraus abgeleitete Links. Eine Marke kann den Code bei der Registrierung, beim Abschluss eines Tarifs oder nachträglich in ihrer Abrechnung eintragen, solange ihre Zuordnung noch nicht gesperrt ist (Abschnitt 4).
Ein Partnerlink setzt das Zuordnungs-Cookie „krv_ref“ nur, wenn die Besucherin im Cookie-Banner „Alle akzeptieren“ gewählt hat; es gilt für das Zuordnungsfenster des Programms (Standard: 90 Tage). Ohne diese Einwilligung zählt ein Link nur, wenn sich die Marke direkt über ihn registriert.
4. Zuordnung einer Marke
Eine Marke ist dem Partner zugeordnet, dessen Code oder Link nach den folgenden Regeln Vorrang hat:
- Die Rangfolge lautet: ein Code, den die Marke beim Abschluss eines Tarifs oder in ihrer Abrechnung einträgt; eine von uns bestätigte Deal-Registrierung; ein Code, der bei der Registrierung eingetragen wird; ein Partnerlink; das Zuordnungs-Cookie. Eine bestehende Zuordnung wechselt nur zu einer Quelle mit höherem Rang. Ein Code beim Tarifabschluss oder in der Abrechnung geht jeder noch nicht gesperrten Zuordnung vor; von zwei solchen Codes gilt der spätere. Zwischen zwei Links bleibt die erste Zuordnung bestehen.
- Mit der ersten bezahlten Rechnung der Marke über einen Betrag größer null wird die Zuordnung aktiv und gesperrt; danach ändert ein anderer Code oder Link sie nicht mehr.
- Eine Marke, die bereits eine bezahlte Rechnung hatte oder deren Zuordnung zu einem Partner schon einmal aktiv war, ist Bestandskundin und kann nicht mehr durch einen Code oder Link zugeordnet werden. Eine nachträgliche Zuordnung nimmt ausschließlich Krevaro vor.
- Vertriebspartner können potenzielle Kunden vorab registrieren (Deal-Registrierung). Eine von uns bestätigte Registrierung schützt den Kunden für die angezeigte Zeit vor Links, Cookies und Codes bei der Registrierung. Trägt die Marke beim Tarifabschluss oder in ihrer Abrechnung selbst einen anderen Code ein, gilt dieser Code; wir prüfen solche Konflikte und entscheiden sie abschließend.
- Keine Zuordnung entsteht für eigene Marken des Partners, Marken, deren Inhaber oder Mitglieder mit dem Partner identisch oder erkennbar verbunden sind, sowie für Marken, die von einer Agentur verwaltet werden, wenn das Programm dies ausschließt.
5. Provision
Die Provision ergibt sich aus den Regeln des Programms, in das der Partner eingeschrieben ist, etwa einem Prozentsatz der Setup-Gebühr oder der Grundgebühr für eine bestimmte Zahl von Monaten. Die geltenden Regeln werden im Partnerbereich angezeigt. Sind die Konditionen dort als „in Abstimmung“ gekennzeichnet, sind sie vorläufig.
Berechnungsgrundlage ist der von der Marke tatsächlich bezahlte Nettobetrag der jeweiligen Position, nach Rabatten und ohne Umsatzsteuer. Umsatzabhängige Gebühren der Marke sind keine Grundlage, sofern das Programm nichts anderes bestimmt.
Für eine aktive Zuordnung gelten die Konditionen, die bei ihrer Aktivierung galten. Spätere Änderungen eines Programms wirken nur für Zuordnungen, die danach aktiv werden.
6. Haltefrist, Prüfung und Korrekturen
Jede Provision ist zunächst „in Haltefrist“ (Standard: 60 Tage ab Zahlung der zugrunde liegenden Rechnung). Erst danach kann sie freigegeben werden. Wir können eine Provision bei begründetem Verdacht auf Missbrauch anhalten und prüfen.
Wird eine Rechnung der Marke erstattet, gutgeschrieben oder per Rückbelastung zurückgeholt, mindert sich die darauf beruhende Provision entsprechend. Ist sie bereits ausgezahlt, entsteht ein negativer Betrag, der mit künftigen Provisionen verrechnet wird.
Provisionen aus Zuordnungen, die gegen diese Bedingungen verstoßen, entstehen nicht; bereits ausgezahlte Beträge kann Krevaro zurückfordern oder verrechnen.
7. Auszahlung
Freigegebene Provisionen werden im monatlichen Auszahlungslauf ausgezahlt, je nach Programm monatlich oder quartalsweise. Voraussetzung ist, dass der Saldo den Mindestbetrag erreicht (Standard: 50 €), dass ein Auszahlungskonto bei Stripe eingerichtet ist, dass die Steuerangaben vollständig sind, dass die Zustimmung zum Gutschriftverfahren (Abschnitt 8) erteilt und die aktuelle Fassung dieser Bedingungen angenommen wurde. Fehlt eine Voraussetzung, wird der Betrag in den nächsten Lauf übertragen.
Die Auszahlung erfolgt in Euro über Stripe Connect auf das vom Partner hinterlegte Konto. Die Kontogebühr von Stripe trägt Krevaro, soweit das Programm nichts anderes bestimmt.
Solange die rechtliche Prüfung des Partnerprogramms nicht abgeschlossen ist, werden Provisionen erfasst und angezeigt, aber noch nicht ausgezahlt.
8. Gutschriftverfahren und Steuern
Über jede Auszahlung erstellt Krevaro einen Beleg: eine Gutschrift (Self-Billing) für Partner, die unternehmerisch tätig sind, oder eine Provisionsabrechnung für Privatpersonen. Das Gutschriftverfahren setzt die gesonderte Zustimmung voraus, die der Partner in seinen Einstellungen erteilt; sie ist versioniert und kann für jeden einzelnen Beleg mit einem Widerspruch im Partnerbereich beanstandet werden. Nach einem Widerspruch wird der Beleg storniert und berichtigt neu ausgestellt; die Zahlung bleibt beim Partner.
Die umsatzsteuerliche Behandlung richtet sich nach dem Sitz und dem Steuerstatus des Partners, wie er sie angibt. Der Partner ist für die Richtigkeit seiner Angaben und für die Versteuerung seiner Einkünfte selbst verantwortlich und teilt Änderungen unverzüglich mit. Lässt sich die Behandlung nicht automatisch bestimmen, prüfen wir den Fall vor der Auszahlung.
9. Pflichten des Partners
Der Partner wirbt sachlich, wahrheitsgemäß und im Einklang mit geltendem Recht. Insbesondere ist untersagt:
- Werbung ohne die gesetzlich vorgeschriebene Kennzeichnung als Werbung oder Empfehlung gegen Provision;
- unaufgeforderte Werbung per E-Mail, Messenger oder Telefon ohne die erforderliche Einwilligung;
- irreführende Aussagen über Krevaro, Preise, Leistungen oder Rabatte sowie Zusagen im Namen von Krevaro;
- das Buchen von Suchanzeigen auf den Namen „Krevaro“ oder verwechselbare Begriffe ohne unsere Zustimmung;
- das Setzen von Zuordnungs-Cookies ohne bewussten Besuch („Cookie-Stuffing“), Selbstempfehlungen, Scheinkonten oder Käufe auf eigene Rechnung, um Provisionen auszulösen.
10. Was Partner und Marke voneinander sehen
Eine Marke erfährt nicht, welcher Partner sie geworben hat; sie sieht nur den Code. Der Partner sieht von einer geworbenen Marke den Namen nur, wenn die Marke beim Abschluss darauf hingewiesen wurde, sonst eine Kennung. Er sieht außerdem einen vereinfachten Vertragsstatus, den Tarif und seine eigenen Provisionen – keine Rechnungsbeträge, Zahlungsmittel, Ansprechpersonen oder Umsatzzahlen.
Für die Daten des Partners ist Krevaro selbst verantwortlich. Einzelheiten stehen in Abschnitt 3a der Datenschutzerklärung. Personenbezogene Daten Dritter, die der Partner im Rahmen einer Deal-Registrierung angibt, darf er nur übermitteln, wenn er dazu berechtigt ist.
11. Laufzeit, Sperre und Kündigung
Die Teilnahme läuft auf unbestimmte Zeit. Beide Seiten können sie jederzeit in Textform beenden. Krevaro kann ein Partnerprofil bei einem Verstoß gegen diese Bedingungen sofort sperren oder schließen.
Während einer Sperre sind Code und Links des Partners ungültig und es finden keine Auszahlungen an ihn statt. Bereits zugeordnete Marken bleiben zugeordnet; die Provisionen aus ihnen werden weiter erfasst und nach Aufhebung der Sperre nach Abschnitt 7 ausgezahlt.
Mit dem Ende der Teilnahme schließen wir das Partnerprofil endgültig. Die Codes werden stillgelegt und offene Zuordnungen beendet; aus ihnen entstehen keine weiteren Provisionen. Ein geschlossenes Profil nimmt an keinem Auszahlungslauf mehr teil: Provisionen, die bis zur Schließung nicht ausgezahlt wurden, werden nicht mehr ausgezahlt. Wer seine Teilnahme beenden möchte, kann deshalb vorher die nächste Auszahlung abwarten.
12. Löschung des Kontos
Der Partner kann sein Konto jederzeit löschen. Solange eine Auszahlung an ihn unterwegs ist, ist die Löschung nicht möglich. Erreicht der offene Saldo eines aktiven Partnerprofils den Mindestbetrag, ist die Löschung ebenfalls erst möglich, wenn der Betrag ausgezahlt ist.
Ein offener Saldo unter dem Mindestbetrag verfällt mit der Löschung, aber nur, wenn der Partner dies vor der Löschung ausdrücklich bestätigt. Dasselbe gilt für den gesamten offenen Saldo, wenn das Partnerprofil nicht aktiv ist (noch nicht freigegeben, abgelehnt, gesperrt oder geschlossen), denn an ein solches Profil wird nicht ausgezahlt; wer die Auszahlung nach Aufhebung einer Sperre abwarten möchte, wendet sich vor der Löschung an uns.
Nach der Löschung machen wir die personenbezogenen Daten des Partnerprofils unkenntlich. Belege und Buchungsdaten bewahren wir für die gesetzliche Frist von zehn Jahren auf.
13. Haftung
Wir haften unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Bei einfacher Fahrlässigkeit haften wir nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und begrenzt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden. Ein Anspruch auf eine bestimmte Zahl von Zuordnungen oder auf eine bestimmte Verfügbarkeit des Partnerbereichs besteht nicht.
Der Partner stellt Krevaro von Ansprüchen Dritter frei, die auf einer von ihm zu vertretenden Verletzung von Abschnitt 9 beruhen.
14. Änderungen dieser Bedingungen
Wir können diese Bedingungen und die Programme mit Wirkung für die Zukunft ändern. Über Änderungen dieser Bedingungen informieren wir in Textform mindestens vier Wochen vor Inkrafttreten. Eine neue Fassung muss im Partnerbereich angenommen werden; bis dahin werden Auszahlungen zurückgestellt, bereits entstandene Provisionen bleiben erhalten.
15. Schlussbestimmungen
Es gilt schweizerisches Recht unter Ausschluss der Kollisionsnormen. Gerichtsstand ist der Sitz der Viviere AG, soweit nicht zwingende gesetzliche Bestimmungen entgegenstehen. Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
Wie wir die Daten im Partnerprogramm verarbeiten, steht in Abschnitt 3a der Datenschutzerklärung. Wer Krevaro auch als Marke nutzt, findet die Bedingungen dafür in den AGB.
Viviere AG, Bergerstrasse 30, 9057 Weissbad, Schweiz — manuel@krevaro.com