Rechtliches.
AGB, Steuern, Datenschutz und Angaben zum Anbieter an einem Ort.
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Stand 10.10.2026.
§ 1 · Geltungsbereich und Anbieter
Diese AGB gelten für Verträge über die Nutzung der SaaS-Plattform KREVARO durch Geschäftskunden. Anbieter ist die Viviere AG, Bergerstrasse 30, 9057 Weissbad (AI), Schweiz. KREVARO ist eine Marke der Viviere AG. Das Angebot richtet sich ausschließlich an Unternehmer (B2B).
Abweichende Bedingungen des Kunden gelten nur mit ausdrücklicher Zustimmung des Anbieters. Individuelle Vertragsabreden haben Vorrang vor diesen AGB. Für die Teilnahme von Creatorn gelten ergänzend die mit ihnen vereinbarten Bedingungen.
§ 2 · Vertragsschluss und Onboarding
Start, Grow, Scale und Enterprise Start stehen als Self-Service-Angebot zur Verfügung. Geschäftskunden wählen ihren Tarif im Checkout, legen ihr Konto an und schließen das Onboarding ab. Der Vertrag kommt mit Abschluss der Online-Buchung und Bestätigung beziehungsweise Freischaltung durch den Anbieter zustande. Der Plattformzugang setzt das bestätigte Konto und Abonnement sowie das abgeschlossene Onboarding voraus. Vor der Buchung von Enterprise Start müssen die E-Mail-Adresse bestätigt und Firmenname, Ansprechperson und Rechnungsanschrift vollständig angegeben sein; der Kunde bestätigt dabei ausdrücklich, als Unternehmer zu handeln. Bei Enterprise und individuellen Angeboten richtet sich der Vertragsschluss nach Angebot und Auftrag. Individuelle Vertragsabreden haben Vorrang.
§ 3 · Rolle des Anbieters
Der Anbieter stellt die Plattform bereit und ermöglicht Kooperationen zwischen dem Kunden und Creatorn. Der Vertrag über die jeweilige Creator-Leistung, etwa Content, Affiliate-Leistungen oder eine Produktkooperation, kommt unmittelbar zwischen dem Kunden und dem Creator zustande. Der Anbieter wird nicht Partei dieses Kooperationsvertrags und schuldet die Creator-Leistung nicht.
Die eigene Leistung des Anbieters besteht in der Bereitstellung der Plattform und den vereinbarten Vermittlungs- und Abwicklungsleistungen. Die Vergütung richtet sich nach § 6. Für Abrechnung und Auszahlungen gilt § 7.
§ 4 · Leistungen und Tarifumfang
Der Anbieter stellt Krevaro als browserbasierte SaaS-Plattform bereit. Der Leistungsumfang, die Zahl der Zugänge und der Speicher richten sich nach dem gewählten Tarif oder Einzelvertrag. Start umfasst einen Zugang und 2 GB Speicher, Grow 3 Zugänge und 5 GB, Scale 5 Zugänge und 10 GB, Enterprise Start 10 Zugänge, einen Shop, eine Gesellschaft und 15 GB, Enterprise Zugänge nach Vertrag und 15 GB. Enterprise Start umfasst den Leistungsumfang von Scale, dazu einen festen Ansprechpartner und White Label, also die Übernahme des Erscheinungsbilds der Marke (insbesondere Logo, Farben und Schriften) in die Oberflächen der Plattform, die der Kunde und seine Creator sehen. Auch Enterprise enthält White Label. Die Zahl der Creator ist ab Grow unbegrenzt. Start umfasst bis zu 50 aktive Creator (§ 6). Die Kernfunktionen umfassen Creator-CRM, Content, Verkaufszuordnung, Zahlungsläufe, Gutschriften und den Standardexport. Auszahlungen werden durch lizenzierte Zahlungspartner ausgeführt. Individuelle Anbindungen und zusätzliche Leistungen werden gesondert vereinbart.
Einrichtungsleistungen, Individualentwicklungen und besondere Anbindungen werden im jeweiligen Angebot gesondert vereinbart. Umfang, Vergütung und Abnahme dieser Leistungen richten sich nach dem Einzelvertrag.
Ein Support-Zugriff auf das Kundenkonto setzt die ausdrückliche Freigabe des Kunden voraus. Die Freigabe gilt befristet und kann jederzeit widerrufen werden. Zugriffe werden mit Person, Zeitraum und Anlass protokolliert.
§ 5 · Weiterentwicklung und Updates
Sämtliche allgemeinen Erneuerungen, Verbesserungen und neuen Versionen der Plattform werden für laufende Verträge automatisch und ohne zusätzliche Entwicklungskosten übernommen. Individualentwicklungen und exklusive Sonderfunktionen sind hiervon ausgenommen und bedürfen einer gesonderten Beauftragung.
§ 6 · Preise und Zahlung
Der Preis besteht aus der vereinbarten Grundgebühr und einem Anteil am zugeordneten Creator-Umsatz: Start 199 € monatlich zuzüglich 2,0 %, Grow 499 € monatlich zuzüglich 1,2 %, Scale 799 € monatlich zuzüglich 1,0 %, Enterprise Start 1.500 € monatlich zuzüglich 0,8 % und Enterprise ab 1.500 € monatlich zuzüglich 0,8 % sowie einer einmaligen Setup Fee ab 15.000 €. Creator-Umsatz ist der den Creatorn zugeordnete Nettoumsatz ohne Umsatzsteuer und Versand, nach Abzug von Retouren und Stornos. Bei jährlicher Zahlung mit zwölf Monaten Mindestlaufzeit reduziert sich ausschließlich die Grundgebühr um 20 %. Zusätze und individuelle Leistungen werden gesondert berechnet. Die Onboarding-Begleitung für Scale einschließlich vier Wochen Support kostet optional einmalig 5.000 €. Creator Shop, Discovery & Matching sowie AI Campaign Management werden auf Anfrage separat angeboten, White Label ebenso für Grow und Scale; in Enterprise Start und Enterprise ist White Label enthalten. Start, Grow und Enterprise Start haben keine Einrichtungsgebühr. Für Enterprise richten sich Einrichtung und Anbindungen nach dem individuellen Angebot. Alle genannten Preise sind Nettopreise; die umsatzsteuerliche Behandlung richtet sich nach den anwendbaren Regeln und dem konkreten Vertragsverhältnis. Im Übrigen gelten die vor Vertragsschluss ausgewiesenen Zahlungsbedingungen beziehungsweise der Einzelvertrag.
Die jährlichen Grenzen des zugeordneten Creator-Umsatzes betragen bei Grow 1,5 Mio. € und bei Scale 2,4 Mio. €. Oberhalb der Grow-Grenze erfolgt automatisch der Wechsel zu Scale. Oberhalb von 2,4 Mio. € gilt Enterprise Start oder ein individuelles Enterprise-Angebot. Enterprise Start hat keine Umsatzgrenze. Brands ohne Onlineshop und Agenturen erhalten gesonderte Angebote. Agenturangebote richten sich nach der Anzahl der betreuten Creator. Auf denselben Creator-Umsatz fällt keine doppelte variable Krevaro-Gebühr an.
Start umfasst bis zu 50 aktive Creator. Aktive Creator sind die Creator, die dem Kunden zugeordnet sind und ein aktives Konto haben. Hat der Kunde mehr als 50 aktive Creator, wechselt er in den Tarif Grow. Ein Aufpreis je Creator fällt nicht an, und die Aufnahme weiterer Creator wird nicht verweigert. Der Anbieter benachrichtigt den Kunden vor dem Wechsel in Textform. Grow gilt ab dem Beginn der nächsten Abrechnungsperiode nach der Benachrichtigung.
Für Verträge über Start, die vor dem 9. Oktober 2026 geschlossen wurden, gelten Grundgebühr (149 € monatlich), Umsatzanteil (keiner) und Leistungsumfang unverändert fort: Creator-CRM, Broadcast-Nachrichten, Briefings, Content und Nutzungsrechte, Content-Kalender, ein Zugang und 2 GB Speicher, ohne Shop-Anbindung und damit ohne Product Seeding, Rabatt- und Affiliate-Codes, Verkaufszuordnung, Auszahlungen und Gutschriften. Die Creator-Grenze gilt für diese Verträge nicht. Mit einem Wechsel des Tarifs oder der Zahlweise gelten die Bedingungen dieser Fassung.
Bei Kunden mit Sitz in der Schweiz kommt auf Abonnementgebühr und umsatzabhängige Vergütung die gesetzlich geschuldete Schweizer Mehrwertsteuer hinzu. Bei Kunden außerhalb der Schweiz richtet sich die Besteuerung nach den anwendbaren Vorschriften. Reverse Charge wird angewendet, soweit dessen Voraussetzungen vorliegen. Kosten des Zahlungsdienstleisters trägt der Kunde zusätzlich zu den Krevaro-Gebühren.
Die umsatzabhängige Krevaro-Gebühr wird monatlich abgerechnet.
Für Zahlungen stehen unter anderem Apple Pay und PayPal zur Verfügung.
Nur bei einer gesondert vereinbarten manuellen Abwicklung ohne automatisierte Creator-Auszahlungen gilt für die Krevaro-Gebühr eine besondere Fälligkeit: Die Gebühr wird spätestens drei Monate nach Entstehung des Gebührenanspruchs fällig. Sie wird dem Kunden manuell in Rechnung gestellt. Bleibt die Zahlung trotz Erinnerung aus, beginnt sechs Wochen nach Fälligkeit das Mahnverfahren. Die reguläre monatliche Abrechnung der umsatzabhängigen Krevaro-Gebühr bleibt davon unberührt.
Bei einer überfälligen Rechnung wird der Kunde benachrichtigt und an die Zahlung erinnert. Bleibt die Rechnung unbezahlt, beginnt sechs Wochen nach Fälligkeit das Mahnverfahren, gegebenenfalls unter Einschaltung eines internationalen Inkassodienstleisters. Nach acht Wochen kann die reguläre Plattformnutzung gesperrt werden. Anmeldung, Profil, Rechnungen, Datenexport und die Abwicklung offener Creator-Auszahlungen bleiben zugänglich.
§ 7 · Abrechnung, Gutschriften und Auszahlungen
Vergütungen für Creator-Leistungen können im Gutschriftverfahren abgerechnet werden, wenn dies zuvor mit dem jeweiligen Creator vereinbart wurde und die erforderlichen Angaben vollständig vorliegen. Der Kunde bevollmächtigt den Anbieter, die Gutschriften im Namen und für Rechnung des Kunden als Leistungsempfänger zu erstellen und an den Creator zu übermitteln.
Der Kunde bleibt für die von ihm bereitgestellten Angaben und die Freigabe der vergüteten Leistungen verantwortlich. Beanstandungen werden geprüft und erforderliche Korrekturen nachvollziehbar dokumentiert. Das gesetzliche Widerspruchsrecht des Creators als Empfänger der Gutschrift bleibt unberührt.
Zahlungen und Auszahlungen werden über angebundene lizenzierte Zahlungsdienstleister, insbesondere Stripe, abgewickelt. Deren Bedingungen gelten ergänzend. Vom Kunden bereitgestellte Beträge für Creator-Vergütungen sind von der eigenen Vergütung des Anbieters zu unterscheiden. Auszahlungen setzen die erforderlichen Angaben, die vereinbarten Freigaben und die Voraussetzungen des Zahlungsdienstleisters voraus.
Die Auszahlungen der Brands an Creator erfolgen monatlich automatisiert ab einem Auszahlungsbetrag von 50 € je Creator. Die Brand gibt den gesamten Zahlungslauf einmal frei.
Der monatliche Zahlungstermin ist der 28. Kalendertag. Fällt dieser auf einen Samstag, Sonntag oder gesetzlichen Feiertag, erfolgt der Zahlungslauf am nächsten Bankarbeitstag. Berücksichtigt werden die bis zum 20. des Monats bestätigten und zur Auszahlung freigegebenen Beträge, deren vereinbarte Sperrfrist abgelaufen ist. Später auszahlbare Beträge werden im folgenden Zahlungslauf berücksichtigt. Die Bankgutschrift erfolgt in der Regel ein bis zwei Bankarbeitstage nach dem Zahlungslauf.
Beträge unter 50 € je Creator werden in den nächsten Monat übertragen. Bei Schließung des Creator-Kontos, Beendigung des Creator-Programms oder Ende der Testphase ohne anschließendes kostenpflichtiges Abonnement entfällt diese Mindestschwelle. Bestätigte und freigegebene Creator-Vergütungen werden dann auch unter 50 € ausgezahlt. Die erforderlichen Angaben, Freigaben und Voraussetzungen des Zahlungsdienstleisters bleiben erforderlich.
Die Brand kann für Verkäufe eine Sperrfrist bis zur Auszahlbarkeit von 0, 7, 14, 21 oder 30 Tagen festlegen. Ohne abweichende Auswahl beträgt sie 14 Tage. Änderungen der Sperrfrist gelten ausschließlich für künftige Verkäufe. Für bereits erfasste Verkäufe bleibt die zum Verkaufszeitpunkt geltende Sperrfrist bestehen.
§ 8 · Preisanpassung
Der Anbieter ist berechtigt, Preise und Konditionen anzupassen. Die Anpassung teilt er einen Monat im Voraus in Textform mit.
Bei einer Preiserhöhung für Start, Grow, Scale oder Enterprise Start kann der Kunde das betroffene Abonnement vor dem angekündigten Wirksamkeitsdatum mit Wirkung zu diesem Datum beenden. Die Erhöhung wird nicht vor Ablauf der Ankündigungsfrist wirksam. Bei Enterprise und sonstigen individuellen Angeboten richten sich Preisänderungen während einer vereinbarten Laufzeit nach dem Einzelvertrag.
§ 9 · Self-Service und kostenloser Test
Grow und Scale werden im Self-Service online oder über ein Standard-Auftragsblatt gebucht, Start und Enterprise Start online. Funktionsumfang und Preise ergeben sich aus der vor Vertragsschluss angezeigten Tarifübersicht oder dem Auftragsblatt. Enterprise und andere individuelle Angebote werden gesondert vereinbart.
Für Start, Grow, Scale und Enterprise Start beginnt mit der Freischaltung des Zugangs eine kostenlose Testphase von 14 Tagen. Bucht der Kunde Enterprise Start während einer laufenden Testphase, wird diese fortgeführt und endet zum ursprünglichen Termin; hat er die Testphase bereits genutzt, beginnt Enterprise Start ohne Testphase. Bei der Online-Buchung ist ein Zahlungsmittel zu hinterlegen; während der Testphase wird es nicht belastet. Im Testzeitraum sind Zahlungsläufe nicht verfügbar. Wird das Abonnement vor Ablauf der Testphase über „Abo beenden“ im Profil beendet, erfolgt kein Übergang in ein kostenpflichtiges Abonnement. Andernfalls beginnt nach Ablauf der Testphase der bei der Buchung ausgewählte kostenpflichtige Tarif. Bereits bestätigte und freigegebene Creator-Vergütungen werden nach dem Test auch ohne anschließendes kostenpflichtiges Abonnement gemäß § 7 ausgezahlt.
Nach der Testphase sind Start, Grow und Scale bei monatlicher Zahlung mit einer Frist von einem Monat zum Monatsende kündbar. Eine im laufenden Monat eingereichte Kündigung wird zum Ende des darauffolgenden Monats wirksam. Beispiel: Eine Kündigung im September beendet das Abonnement zum 31. Oktober. Enterprise Start hat eine Mindestlaufzeit von sechs Monaten, bei jährlicher Zahlung von zwölf Monaten. Sie beginnt mit dem Ende der Testphase, ohne Testphase mit dem Beginn des Tarifs. Eine ordentliche Kündigung wird frühestens zum Ende der Mindestlaufzeit wirksam; im Übrigen gelten für Enterprise Start dieselben Kündigungsfristen wie für Grow und Scale. Der Kündigungsweg einschließlich der Regel für offene Creator-Einreichungen ist in § 16 geregelt.
Bei jährlicher Zahlung beträgt die anfängliche Mindestlaufzeit zwölf Monate. Dafür reduziert sich ausschließlich die Grundgebühr um 20 %. Umsatzanteile und Zusätze bleiben unverändert. Eine ordentliche Kündigung während der Mindestlaufzeit wird frühestens zu deren Ende wirksam. Wird der Vertrag fortgeführt, wechselt er nach den zwölf Monaten zur monatlichen Zahlung ohne Jahresrabatt. Anschließend gilt die monatliche Kündigungsfrist: Eine Kündigung im laufenden Monat wirkt zum Ende des darauffolgenden Monats.
Kunden mit monatlicher Zahlung können ihr Konto für höchstens drei Monate pausieren. Während der Pause fallen monatlich 10 % der vereinbarten monatlichen Grundgebühr an. Es stehen keine Plattformfunktionen zur Verfügung. Das Konto und seine Daten bleiben erhalten. Bestehende Zahlungsverpflichtungen und Vergütungsansprüche bleiben unberührt. Mit dem Ende der Pause wird der vereinbarte Tarif mit der regulären Grundgebühr fortgeführt. Bei Jahresverträgen ist eine Pause ausgeschlossen, ebenso bei Enterprise Start während der Mindestlaufzeit.
Bei Beendigung des Self-Service-Abonnements wird ein verbleibendes erstattungsfähiges Plattform-Guthaben des Kunden nach Abrechnung offener Verpflichtungen innerhalb von 30 Tagen über den ursprünglichen Zahlungsweg zurückerstattet. Für den Datenexport nach Vertragsende gilt § 16.
§ 10 · Steuern und Meldepflichten
Soweit die Viviere AG gesetzlichen Meldepflichten für digitale Plattformen unterliegt, erhebt und prüft sie die hierfür erforderlichen Daten und übermittelt sie an die zuständige Finanzbehörde. Hierzu gehören insbesondere Pflichten nach DAC7 und dessen jeweiliger nationaler Umsetzung.
Der Kunde stellt die ihn betreffenden erforderlichen Angaben vollständig und richtig bereit und teilt Änderungen mit. Dazu können Identifikations-, Steuer-, Zahlungs- und Vergütungsdaten gehören. Die Pflichten der Creator werden ergänzend in den mit ihnen vereinbarten Bedingungen geregelt. Als Vergütung können auch Produkte und andere Sachleistungen zu berücksichtigen sein, die als Gegenleistung für eine Creator-Leistung bereitgestellt werden.
Der Kunde erfüllt seine eigenen steuer- und abgabenrechtlichen Pflichten aus den Kooperationen selbst. Dazu gehört gegebenenfalls die Prüfung einer Künstlersozialabgabe. Der Anbieter übernimmt keine steuerliche Beratung des Kunden.
§ 11 · Pflichten des Kunden
Der Kunde nutzt die Plattform rechtmäßig, stellt erforderliche Mitwirkungsleistungen (u. a. Shop-Zugang, Inhalte, gültige USt-ID) bereit und hält Zugangsdaten geheim. Er ist für die von ihm eingestellten Inhalte und die abgewickelten Kooperationen verantwortlich.
§ 12 · Nutzungsrechte und geistiges Eigentum
Der Kunde erhält ein einfaches, nicht übertragbares, nicht unterlizenzierbares Nutzungsrecht für die Vertragslaufzeit. Source Code, Konzepte, Designs und Dokumentationen verbleiben beim Anbieter.
Rechte an den Inhalten eines Creators richten sich nach den Vereinbarungen zwischen dem Kunden und dem jeweiligen Creator. Das Nutzungsrecht an der Plattform ersetzt keine erforderliche Vereinbarung über Content-Rechte.
§ 13 · Verfügbarkeit und Drittanbieter
Eine bestimmte Verfügbarkeit der Plattform wird nicht zugesichert. Service Level (SLA), Reaktions- oder Wiederherstellungszeiten werden nicht geschuldet. Wartungs- und Ausfallzeiten können jederzeit auftreten; hieraus ergeben sich keine Ansprüche des Kunden. Ein etwaiger Support erfolgt ohne Rechtsanspruch und ohne Zusicherung von Reaktionszeiten. Der Anbieter übernimmt keinerlei Haftung für Dienste, Ausfälle, Funktionsstörungen oder Entgelte von Drittanbietern (z. B. Zahlungsdienstleister, Shop-Systeme, Social-Media-Plattformen).
§ 14 · Datenschutz
Soweit der Anbieter personenbezogene Daten im Auftrag des Kunden verarbeitet, schließen die Parteien einen Auftragsverarbeitungsvertrag gemäß Art. 28 DSGVO bzw. revDSG. Datenübertragungen erfolgen verschlüsselt (HTTPS).
Die Zustimmung zum Auftragsverarbeitungsvertrag erfolgt gesondert über eine ausdrücklich benannte Bestätigung. Der Vertrag kann vor der Zustimmung eingesehen werden. Die Zustimmung wird mit Zeitpunkt, Vertragsfassung und Kundenkennung dokumentiert. Angaben zu Verarbeitungszwecken, eingesetzten Dienstleistern und Übermittlungen stehen in der Datenschutzerklärung und den zugehörigen Vertragsunterlagen.
Verarbeitungen zur Erfüllung gesetzlicher Steuer- und Meldepflichten richten sich nach § 10 und den jeweils anwendbaren Datenschutzvorschriften. Für Support-Zugriffe gilt die Freigaberegel in § 4.
§ 15 · Haftung
Der Anbieter haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Anbieter nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten; die Haftung ist auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt und insgesamt auf die in den letzten 12 Monaten gezahlten Vergütungen. Die Haftung für mittelbare Schäden und entgangenen Gewinn ist ausgeschlossen.
§ 16 · Laufzeit und Kündigung
Der Vertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen, soweit keine bestimmte Laufzeit vereinbart ist. Für Start, Grow, Scale und Enterprise Start gelten die Laufzeiten und Kündigungsfristen aus § 9. Die Kündigungsfrist für Enterprise wird im jeweiligen Einzelvertrag individuell vereinbart. Weitere Bedingungen individueller Angebote richten sich nach dem jeweiligen Vertrag.
Der Kunde kann sein Abonnement über die Schaltfläche „Abo beenden“ im Profil kündigen. Die dort abgegebene Kündigung genügt. Eine zusätzliche schriftliche Erklärung oder Unterschrift ist nicht erforderlich. Die Kündigung während der Testphase richtet sich nach § 9.
Solange offene Creator-Einreichungen zur Bearbeitung durch den Kunden vorliegen, ist die ordentliche Kündigung über die Plattform gesperrt. Der Kunde muss diese Einreichungen zunächst bearbeiten und abschließen. Anschließend kann er die Kündigung über „Abo beenden“ einreichen. Offene Vergütungsansprüche bleiben bestehen. Zwingende gesetzliche Kündigungsrechte und das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleiben von der Sperre unberührt.
Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Bei einer Einstellung des Plattformbetriebs informiert der Anbieter die Kunden sechs Monate im Voraus und ermöglicht zuvor einen Datenexport.
Nach Vertragsende endet die reguläre Nutzung der Plattform. Der Export der Kundendaten bleibt für 30 Tage möglich. Anschließend werden die Daten unter Beachtung der gesetzlichen Aufbewahrungspflichten gelöscht. Für die Erstattung eines Plattform-Guthabens gilt § 9.
§ 17 · Änderungen dieser AGB
Der Anbieter kann diese AGB mit Wirkung für die Zukunft ändern. Änderungen werden dem Kunden mindestens einen Monat vor Wirksamwerden in Textform mitgeteilt und gelten als genehmigt, wenn der Kunde nicht innerhalb dieser Frist widerspricht. Auf die Bedeutung des Schweigens wird der Kunde in der Mitteilung hingewiesen.
§ 18 · Schlussbestimmungen
Es gilt Schweizer Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG). Gerichtsstand ist der Sitz des Anbieters (Appenzell, Schweiz). Änderungen bedürfen der Textform. Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen unberührt.
Steuern & Recht
Die Brand stellt beim Gutschriftverfahren den Beleg für die Leistung des Creators aus. Die vorherige Vereinbarung, vollständige Pflichtangaben und die zutreffende steuerliche Behandlung müssen vorliegen. Die folgende Übersicht dient der Orientierung und ergänzt die AGB; sie ersetzt keine steuerliche Prüfung des Einzelfalls.
Regelbesteuerung, Kleinunternehmerregelung oder Reverse Charge richten sich nach dem Creator und der Leistung. Korrekturen müssen nachvollziehbar auf den ursprünglichen Vorgang verweisen. Länderanforderungen an elektronische Rechnungen und Meldungen sind gesondert zu beachten.
EU-Rechtsrahmen: Richtlinie 2006/112/EG, insbesondere Artikel 224
Deutschland
§ 14 UStG erlaubt die Abrechnung durch den Leistungsempfänger, wenn dies vorher vereinbart wurde. Pflichtangaben und die Bezeichnung als Gutschrift sind zu beachten. Ein Widerspruch kann der Gutschrift ihre Wirkung als Rechnung nehmen.
Österreich
§ 11 UStG regelt die Voraussetzungen für Gutschriften, darunter das Einverständnis beider Seiten, die erforderlichen Rechnungsangaben und die Übermittlung an den Leistungserbringer.
Schweiz
Für Schweizer Sachverhalte gelten das schweizerische Mehrwertsteuerrecht und die Praxis der ESTV. Die Schweiz gehört nicht zum EU-Mehrwertsteuersystem. Pflichtangaben und Steuerstatus sind anhand der konkreten Leistung zu prüfen.
Spanien
Artikel 5 des Real Decreto 1619/2012 regelt Rechnungen, die der Leistungsempfänger ausstellt. Dazu gehören eine vorherige Vereinbarung, ein Anerkennungsverfahren und die Übermittlung einer Kopie an den Leistungserbringer.
Frankreich
Die französische Finanzverwaltung beschreibt die Ausstellung im Namen und für Rechnung des Leistenden auf Grundlage eines Mandats. Für die Autofacturation gelten besondere Anforderungen an Vereinbarung und Rechnungsangaben.
Niederlande
Der Belastingdienst verlangt eine vorherige Vereinbarung und den Hinweis „factuur uitgereikt door afnemer“. Für die Richtigkeit bleibt der Leistungserbringer verantwortlich. Unstimmigkeiten sind mit dem Rechnungsaussteller zu klären.
Belgien
Auch für die Autofacturation sind die belgischen Anforderungen an elektronische Rechnungen zu berücksichtigen. Die amtlichen Hinweise erläutern unter anderem, wie der Leistungserbringer die vom Kunden erstellte Rechnung empfängt.
Italien
Italien verwendet für elektronische Rechnungen das Sistema di Interscambio. Je nach Sachverhalt gelten unterschiedliche Belegarten und Meldewege. Eine PDF-Gutschrift allein bestätigt deshalb nicht, dass alle italienischen Anforderungen erfüllt sind.
Datenschutz & Datenhoheit
Stand 22.10.2026.
Datenhoheit
Creator-Beziehungen, Bestellhistorie, Provisionssalden und Belege bleiben beim Unternehmen. Krevaro verarbeitet diese Angaben zur Bereitstellung der Plattform. Ein vollständiger Export ist nach den veröffentlichten Angaben auch bei Kündigung möglich. Die Daten werden nicht verkauft oder zum Vorteil Dritter verwendet.
Verarbeitete Daten und Zwecke
Dazu gehören Kontodaten, Creator-Profile, Kampagnen, Umsatzangaben, Belege und technische Betriebsdaten. Sie werden für den Betrieb der Plattform, die Zusammenarbeit, Verkaufszuordnung und Abrechnung sowie die Kommunikation zum Vertrag verarbeitet.
Rechtsgrundlagen und Auftragsverarbeitung
Je nach Verarbeitung gelten Vertragserfüllung, berechtigte Interessen oder Einwilligung als Rechtsgrundlage. Bei der Verarbeitung im Auftrag wird ein Auftragsverarbeitungsvertrag geschlossen. Die veröffentlichten Angaben nennen Hosting in der EU; für die Schweiz ist zusätzlich das revidierte Datenschutzgesetz zu berücksichtigen.
Aufbewahrung und Rechte
Daten werden für den Vertragszweck und die jeweils geltenden gesetzlichen Aufbewahrungsfristen gespeichert und anschließend gelöscht oder anonymisiert. Betroffene können ihre Rechte auf Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung, Datenübertragbarkeit und Widerspruch geltend machen. Erteilte Einwilligungen können für die Zukunft widerrufen werden.
Cookies und eingebundene Dienste
Die Website speichert die Sprachwahl und die Cookie-Auswahl lokal im Browser. Der Calendly-Kalender wird erst nach Ihrer Zustimmung und beim Öffnen geladen. Dabei verarbeitet Calendly Daten als externer Dienst; eine Verarbeitung in den USA ist möglich. Google Analytics wird nur geladen, wenn Sie der Statistik zustimmen. Die Auswahl kann jederzeit über „Cookie-Einstellungen“ geändert werden.
Statistik mit Google Analytics
Wenn Sie im Cookie-Dialog der Statistik zustimmen, nutzt Krevaro Google Analytics 4. So sehen wir, welche Seiten besucht werden, woher die Besuche kommen und mit welchen Geräten die Website genutzt wird. Anbieter ist die Google Ireland Limited, Gordon House, Barrow Street, Dublin 4, Irland. Google verarbeitet die Daten im Auftrag von Krevaro auf Grundlage der Bedingungen zur Auftragsverarbeitung von Google.
Google Analytics setzt dafür Cookies (_ga und _ga_ mit der Kennung des Datenstroms) und verarbeitet eine zufällige Kennung Ihres Browsers, die aufgerufenen Seiten, die Herkunft des Besuchs, ungefähre Standortangaben auf Ebene von Land und Stadt, Angaben zu Gerät und Browser sowie Zeitpunkt und Dauer des Besuchs. Ihre IP-Adresse speichert Google Analytics 4 nicht. Krevaro übermittelt keine Namen und keine E-Mail-Adressen an Google. Google-Signale und Funktionen für personalisierte Werbung sind ausgeschaltet.
Rechtsgrundlage ist Ihre Einwilligung (Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO und § 25 Abs. 1 TDDDG). Ohne Ihre Zustimmung lädt die Website Google Analytics nicht und übermittelt keine Daten an Google.
Google kann Daten auch in den USA verarbeiten. Google LLC ist unter dem EU-U.S. Data Privacy Framework und dem Swiss-U.S. Data Privacy Framework zertifiziert. Die Übermittlung stützt sich deshalb auf den Angemessenheitsbeschluss der Europäischen Kommission vom 10. Juli 2023 und für die Schweiz auf die entsprechende Anerkennung durch den Bundesrat. Ergänzend enthalten die Bedingungen zur Auftragsverarbeitung von Google die Standardvertragsklauseln der Europäischen Kommission.
Die Cookies von Google Analytics laufen spätestens nach 13 Monaten ab. Google bewahrt die Auswertungsdaten höchstens 14 Monate auf und löscht sie danach. Sie können Ihre Einwilligung jederzeit für die Zukunft widerrufen, indem Sie unter „Cookie-Einstellungen“ die Statistik ausschalten. Die Website löscht dann die Cookies von Google Analytics und misst nicht weiter.
E-Mail-Versand mit Klaviyo
Krevaro nutzt Klaviyo für den Versand von E-Mails und die Verwaltung der Kontakte. Anbieter ist die Klaviyo, Inc., 125 Summer Street, Boston, Massachusetts, USA. Klaviyo verarbeitet die Daten im Auftrag von Krevaro auf Grundlage eines Auftragsverarbeitungsvertrags.
Klaviyo erhält Daten in drei Fällen. Wenn Sie auf der Website das Collab-Kit anfordern, übermittelt Krevaro Ihren Vornamen, Ihre E-Mail-Adresse und die Sprache der Seite. Wenn Sie sich über Instagram für E-Mails von Krevaro anmelden, zum Beispiel zur Launch-Aktion, übermittelt Krevaro Ihre E-Mail-Adresse und Ihre Angabe, ob Sie für eine Brand oder als Creator schreiben. Dazu können Ihr Instagram-Name und der Beitrag kommen, unter dem Sie kommentiert haben. Wenn eine Brand über eine Aktion ein Konto auf my.krevaro.com anlegt, übermittelt die Plattform die E-Mail-Adresse des Kontos und einzelne Ereignisse aus der Einrichtung, zum Beispiel „Konto angelegt“. Einzelheiten dazu stehen in der Datenschutzerklärung der Plattform. Klaviyo erfasst außerdem, ob eine E-Mail geöffnet und welche Links darin angeklickt wurden.
Rechtsgrundlage für das Collab-Kit und für die E-Mails nach einer Anmeldung über Instagram ist Ihre Einwilligung (Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO). Sie erteilen sie im Formular oder in der Direktnachricht auf Instagram und bestätigen Ihre E-Mail-Adresse über den Link in der Bestätigungsmail (Double-Opt-in). Anmeldung und Bestätigung werden protokolliert, damit die Einwilligung nachweisbar ist. Beim Collab-Kit gehören dazu der Zeitpunkt und die IP-Adresse der Anforderung. Rechtsgrundlage für die Ereignisse aus der Plattform sind die Durchführung des Vertrags und das berechtigte Interesse von Krevaro, neue Kunden bei der Einrichtung zu begleiten (Art. 6 Abs. 1 lit. b und f DSGVO).
Klaviyo speichert die Daten in den USA. Klaviyo ist unter dem EU-U.S. Data Privacy Framework und dem Swiss-U.S. Data Privacy Framework zertifiziert. Die Übermittlung stützt sich deshalb auf den Angemessenheitsbeschluss der Europäischen Kommission vom 10. Juli 2023 und für die Schweiz auf die entsprechende Anerkennung durch den Bundesrat. Ergänzend enthält der Auftragsverarbeitungsvertrag mit Klaviyo die Standardvertragsklauseln der Europäischen Kommission. Sie gelten, soweit das Data Privacy Framework nicht anwendbar ist.
Die Daten bleiben gespeichert, solange Ihre Einwilligung besteht. Sie können sich jederzeit über den Link in jeder E-Mail abmelden oder Ihre Einwilligung über den Kontakt für Datenschutzanfragen widerrufen. Der Widerruf wirkt für die Zukunft. Danach erhalten Sie keine weiteren E-Mails. Den Nachweis von Einwilligung und Abmeldung bewahrt Krevaro auf, solange das zur Abwehr von Ansprüchen erforderlich ist. Bestätigen Sie Ihre E-Mail-Adresse nach der Anmeldung zur Launch-Aktion nicht, erhalten Sie einmal eine Erinnerung. Sieben Tage nach der Anmeldung löscht Krevaro die nicht bestätigte Adresse.
Instagram-Direktnachrichten mit Manychat
Auf Instagram beantwortet Krevaro bestimmte Kommentare automatisch. Wer unter einem Beitrag von Krevaro ein angekündigtes Stichwort kommentiert, zum Beispiel KREVARO, erhält eine öffentliche Antwort und eine Direktnachricht. Dafür nutzt Krevaro Manychat. Anbieter ist die Manychat, Inc., 8605 Santa Monica Blvd, #64372, West Hollywood, CA 90069, USA. Manychat verarbeitet die Daten im Auftrag von Krevaro auf Grundlage eines Auftragsverarbeitungsvertrags.
Manychat verarbeitet dabei Ihren Instagram-Namen und die öffentlichen Angaben Ihres Profils, Ihren Kommentar und den Verlauf der Direktnachricht mit Ihrer Angabe, ob Sie für eine Brand oder als Creator schreiben. In der Direktnachricht fragt Krevaro nach Ihrer E-Mail-Adresse. Wenn Sie sie angeben, gibt Manychat die Adresse an Klaviyo weiter. Von dort erhalten Sie die Bestätigungsmail und nach Ihrer Bestätigung die angekündigten E-Mails. Kommentare und Direktnachrichten laufen über Instagram. Dafür gelten zusätzlich die Datenschutzhinweise von Instagram.
Rechtsgrundlage für die Antwort auf Ihren Kommentar ist das berechtigte Interesse von Krevaro, Ihre Anfrage zu beantworten (Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO). Sie lösen die Antwort selbst mit dem Stichwort aus. Rechtsgrundlage für die Abfrage Ihrer E-Mail-Adresse und die Weitergabe an Klaviyo ist Ihre Einwilligung (Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO). Sie erteilen sie, indem Sie Ihre Adresse nach dem Hinweis in der Direktnachricht angeben.
Manychat speichert die Daten in den USA. Manychat ist unter dem EU-U.S. Data Privacy Framework und dem Swiss-U.S. Data Privacy Framework zertifiziert. Die Übermittlung stützt sich deshalb auf den Angemessenheitsbeschluss der Europäischen Kommission vom 10. Juli 2023 und für die Schweiz auf die entsprechende Anerkennung durch den Bundesrat. Für den Fall, dass das Data Privacy Framework nicht anwendbar ist, sieht der Auftragsverarbeitungsvertrag mit Manychat die Standardvertragsklauseln der Europäischen Kommission vor.
Die Daten bleiben bei Manychat gespeichert, bis Krevaro sie löscht. Krevaro löscht sie, sobald sie für die Antwort und die angekündigten E-Mails nicht mehr gebraucht werden, oder früher auf Ihren Wunsch. Sie können der Verarbeitung jederzeit widersprechen und Ihre Einwilligung für die Zukunft widerrufen. Dafür genügt eine Nachricht über den Kontakt für Datenschutzanfragen.
Impressum
Viviere AG
Bergerstrasse 30
9057 Weissbad (AI), Schweiz
Krevaro ist eine Marke der Viviere AG. Vertreten durch Jennifer Heinz und Thomas Heinz.
Handelsregister Appenzell Innerrhoden · UID: CHE-278.935.455 · MWST-Nr.: CHE-278.935.455 MWST
Bildhinweise
Fotografische Szenen dienen der Illustration. Die für diese Fassung verwendeten generierten Motive zeigen keine dokumentierten Kundenereignisse. Emma Richter und Velano Studio bilden eine gestaltete Beispielgeschichte. Die abgebildeten Personen werden nicht als die Urheber eines danebenstehenden Zitats vorgestellt.
Kundenlogos sind Kennzeichen der jeweiligen Unternehmen. Integrationszeichen gehören ihren jeweiligen Inhabern. Produktgrafiken veranschaulichen Abläufe mit Beispieldaten. Blogartikel erklären typische Abläufe und sind keine gemessenen Kundenfallstudien.
