Rechtliches.
AGB, Steuern, Datenschutz und Angaben zum Anbieter an einem Ort.
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Stand 18.09.2026.
§ 1 · Geltungsbereich und Anbieter
Diese AGB gelten für Verträge über die Nutzung der SaaS-Plattform KREVARO durch Geschäftskunden. Anbieter ist die Viviere AG, Bergerstrasse 30, 9057 Weissbad (AI), Schweiz. KREVARO ist eine Marke der Viviere AG. Das Angebot richtet sich ausschließlich an Unternehmer (B2B).
Abweichende Bedingungen des Kunden gelten nur mit ausdrücklicher Zustimmung des Anbieters. Individuelle Vertragsabreden haben Vorrang vor diesen AGB. Für die Teilnahme von Creatorn gelten ergänzend die mit ihnen vereinbarten Bedingungen.
§ 2 · Vertragsschluss und Onboarding
Grow und Scale stehen als Self-Service-Angebot zur Verfügung. Geschäftskunden wählen ihren Tarif im Checkout, legen ihr Konto an und schließen das Onboarding ab. Der Vertrag kommt mit Abschluss der Online-Buchung und Bestätigung beziehungsweise Freischaltung durch den Anbieter zustande. Der Plattformzugang setzt das bestätigte Konto und Abonnement sowie das abgeschlossene Onboarding voraus. Bei Enterprise und individuellen Angeboten richtet sich der Vertragsschluss nach Angebot und Auftrag. Individuelle Vertragsabreden haben Vorrang.
§ 3 · Rolle des Anbieters
Der Anbieter stellt die Plattform bereit und ermöglicht Kooperationen zwischen dem Kunden und Creatorn. Der Vertrag über die jeweilige Creator-Leistung, etwa Content, Affiliate-Leistungen oder eine Produktkooperation, kommt unmittelbar zwischen dem Kunden und dem Creator zustande. Der Anbieter wird nicht Partei dieses Kooperationsvertrags und schuldet die Creator-Leistung nicht.
Die eigene Leistung des Anbieters besteht in der Bereitstellung der Plattform und den vereinbarten Vermittlungs- und Abwicklungsleistungen. Die Vergütung richtet sich nach § 6. Für Abrechnung und Auszahlungen gilt § 7.
§ 4 · Leistungen und Tarifumfang
Der Anbieter stellt Krevaro als browserbasierte SaaS-Plattform bereit. Der Leistungsumfang, die Zahl der Zugänge und der Speicher richten sich nach dem gewählten Tarif oder Einzelvertrag. Grow umfasst 3 Zugänge und 5 GB Speicher, Scale 5 Zugänge und 10 GB, Enterprise Zugänge nach Vertrag und 15 GB. Die Zahl der Creator ist in diesen Tarifen unbegrenzt. Die Kernfunktionen umfassen Creator-CRM, Content, Verkaufszuordnung, Zahlungsläufe, Gutschriften und den Standardexport. Auszahlungen werden durch lizenzierte Zahlungspartner ausgeführt. Individuelle Anbindungen und zusätzliche Leistungen werden gesondert vereinbart.
Einrichtungsleistungen, Individualentwicklungen und besondere Anbindungen werden im jeweiligen Angebot gesondert vereinbart. Umfang, Vergütung und Abnahme dieser Leistungen richten sich nach dem Einzelvertrag.
Ein Support-Zugriff auf das Kundenkonto setzt die ausdrückliche Freigabe des Kunden voraus. Die Freigabe gilt befristet und kann jederzeit widerrufen werden. Zugriffe werden mit Person, Zeitraum und Anlass protokolliert.
§ 5 · Weiterentwicklung und Updates
Sämtliche allgemeinen Erneuerungen, Verbesserungen und neuen Versionen der Plattform werden für laufende Verträge automatisch und ohne zusätzliche Entwicklungskosten übernommen. Individualentwicklungen und exklusive Sonderfunktionen sind hiervon ausgenommen und bedürfen einer gesonderten Beauftragung.
§ 6 · Preise und Zahlung
Der Preis besteht aus der vereinbarten Grundgebühr und einem Anteil am zugeordneten Creator-Umsatz: Grow 499 € monatlich zuzüglich 1,2 %, Scale 799 € monatlich zuzüglich 1,0 % und Enterprise ab 1.500 € monatlich zuzüglich 0,8 % sowie einer einmaligen Setup Fee ab 15.000 €. Creator-Umsatz ist der den Creatorn zugeordnete Nettoumsatz ohne Umsatzsteuer und Versand, nach Abzug von Retouren und Stornos. Bei jährlicher Zahlung mit zwölf Monaten Mindestlaufzeit reduziert sich ausschließlich die Grundgebühr um 20 %. Zusätze und individuelle Leistungen werden gesondert berechnet. Die Onboarding-Begleitung für Scale einschließlich vier Wochen Support kostet optional einmalig 5.000 €. White Label, Creator Shop, Discovery & Matching sowie AI Campaign Management werden auf Anfrage separat angeboten. Grow hat keine Einrichtungsgebühr. Für Enterprise richten sich Einrichtung und Anbindungen nach dem individuellen Angebot. Alle genannten Preise sind Nettopreise; die umsatzsteuerliche Behandlung richtet sich nach den anwendbaren Regeln und dem konkreten Vertragsverhältnis. Im Übrigen gelten die vor Vertragsschluss ausgewiesenen Zahlungsbedingungen beziehungsweise der Einzelvertrag.
Die jährlichen Grenzen des zugeordneten Creator-Umsatzes betragen bei Grow 1,5 Mio. € und bei Scale 2,4 Mio. €. Oberhalb der Grow-Grenze erfolgt automatisch der Wechsel zu Scale. Oberhalb von 2,4 Mio. € gilt ein individuelles Angebot. Brands ohne Onlineshop und Agenturen erhalten gesonderte Angebote. Agenturangebote richten sich nach der Anzahl der betreuten Creator. Auf denselben Creator-Umsatz fällt keine doppelte variable Krevaro-Gebühr an.
Bei Kunden mit Sitz in der Schweiz kommt auf Abonnementgebühr und umsatzabhängige Vergütung die gesetzlich geschuldete Schweizer Mehrwertsteuer hinzu. Bei Kunden außerhalb der Schweiz richtet sich die Besteuerung nach den anwendbaren Vorschriften. Reverse Charge wird angewendet, soweit dessen Voraussetzungen vorliegen. Kosten des Zahlungsdienstleisters trägt der Kunde zusätzlich zu den Krevaro-Gebühren.
Die umsatzabhängige Krevaro-Gebühr wird monatlich abgerechnet.
Für Zahlungen stehen unter anderem Apple Pay und PayPal zur Verfügung.
Nur bei einer gesondert vereinbarten manuellen Abwicklung ohne automatisierte Creator-Auszahlungen gilt für die Krevaro-Gebühr eine besondere Fälligkeit: Die Gebühr wird spätestens drei Monate nach Entstehung des Gebührenanspruchs fällig. Sie wird dem Kunden manuell in Rechnung gestellt. Bleibt die Zahlung trotz Erinnerung aus, beginnt sechs Wochen nach Fälligkeit das Mahnverfahren. Die reguläre monatliche Abrechnung der umsatzabhängigen Krevaro-Gebühr bleibt davon unberührt.
Bei einer überfälligen Rechnung wird der Kunde benachrichtigt und an die Zahlung erinnert. Bleibt die Rechnung unbezahlt, beginnt sechs Wochen nach Fälligkeit das Mahnverfahren, gegebenenfalls unter Einschaltung eines internationalen Inkassodienstleisters. Nach acht Wochen kann die reguläre Plattformnutzung gesperrt werden. Anmeldung, Profil, Rechnungen, Datenexport und die Abwicklung offener Creator-Auszahlungen bleiben zugänglich.
§ 7 · Abrechnung, Gutschriften und Auszahlungen
Vergütungen für Creator-Leistungen können im Gutschriftverfahren abgerechnet werden, wenn dies zuvor mit dem jeweiligen Creator vereinbart wurde und die erforderlichen Angaben vollständig vorliegen. Der Kunde bevollmächtigt den Anbieter, die Gutschriften im Namen und für Rechnung des Kunden als Leistungsempfänger zu erstellen und an den Creator zu übermitteln.
Der Kunde bleibt für die von ihm bereitgestellten Angaben und die Freigabe der vergüteten Leistungen verantwortlich. Beanstandungen werden geprüft und erforderliche Korrekturen nachvollziehbar dokumentiert. Das gesetzliche Widerspruchsrecht des Creators als Empfänger der Gutschrift bleibt unberührt.
Zahlungen und Auszahlungen werden über angebundene lizenzierte Zahlungsdienstleister, insbesondere Stripe, abgewickelt. Deren Bedingungen gelten ergänzend. Vom Kunden bereitgestellte Beträge für Creator-Vergütungen sind von der eigenen Vergütung des Anbieters zu unterscheiden. Auszahlungen setzen die erforderlichen Angaben, die vereinbarten Freigaben und die Voraussetzungen des Zahlungsdienstleisters voraus.
Die Auszahlungen der Brands an Creator erfolgen monatlich automatisiert ab einem Auszahlungsbetrag von 50 € je Creator. Die Brand gibt den gesamten Zahlungslauf einmal frei.
Der monatliche Zahlungstermin ist der 28. Kalendertag. Fällt dieser auf einen Samstag, Sonntag oder gesetzlichen Feiertag, erfolgt der Zahlungslauf am nächsten Bankarbeitstag. Berücksichtigt werden die bis zum 20. des Monats bestätigten und zur Auszahlung freigegebenen Beträge, deren vereinbarte Sperrfrist abgelaufen ist. Später auszahlbare Beträge werden im folgenden Zahlungslauf berücksichtigt. Die Bankgutschrift erfolgt in der Regel ein bis zwei Bankarbeitstage nach dem Zahlungslauf.
Beträge unter 50 € je Creator werden in den nächsten Monat übertragen. Bei Schließung des Creator-Kontos, Beendigung des Creator-Programms oder Ende der Testphase ohne anschließendes kostenpflichtiges Abonnement entfällt diese Mindestschwelle. Bestätigte und freigegebene Creator-Vergütungen werden dann auch unter 50 € ausgezahlt. Die erforderlichen Angaben, Freigaben und Voraussetzungen des Zahlungsdienstleisters bleiben erforderlich.
Die Brand kann für Verkäufe eine Sperrfrist bis zur Auszahlbarkeit von 0, 7, 14, 21 oder 30 Tagen festlegen. Ohne abweichende Auswahl beträgt sie 14 Tage. Änderungen der Sperrfrist gelten ausschließlich für künftige Verkäufe. Für bereits erfasste Verkäufe bleibt die zum Verkaufszeitpunkt geltende Sperrfrist bestehen.
§ 8 · Preisanpassung
Der Anbieter ist berechtigt, Preise und Konditionen anzupassen. Die Anpassung teilt er einen Monat im Voraus in Textform mit.
Bei einer Preiserhöhung für Grow oder Scale kann der Kunde das betroffene Abonnement vor dem angekündigten Wirksamkeitsdatum mit Wirkung zu diesem Datum beenden. Die Erhöhung wird nicht vor Ablauf der Ankündigungsfrist wirksam. Bei Enterprise und sonstigen individuellen Angeboten richten sich Preisänderungen während einer vereinbarten Laufzeit nach dem Einzelvertrag.
§ 9 · Self-Service und kostenloser Test
Grow und Scale werden im Self-Service online oder über ein Standard-Auftragsblatt gebucht. Funktionsumfang und Preise ergeben sich aus der vor Vertragsschluss angezeigten Tarifübersicht oder dem Auftragsblatt. Enterprise und andere individuelle Angebote werden gesondert vereinbart.
Für Grow und Scale beginnt mit der Freischaltung des Zugangs eine kostenlose Testphase von 14 Tagen. Im Testzeitraum sind Zahlungsläufe nicht verfügbar. Wird das Abonnement vor Ablauf der Testphase über „Abo beenden“ im Profil beendet, erfolgt kein Übergang in ein kostenpflichtiges Abonnement. Andernfalls beginnt nach Ablauf der Testphase der bei der Buchung ausgewählte kostenpflichtige Tarif. Bereits bestätigte und freigegebene Creator-Vergütungen werden nach dem Test auch ohne anschließendes kostenpflichtiges Abonnement gemäß § 7 ausgezahlt.
Nach der Testphase sind Grow und Scale bei monatlicher Zahlung mit einer Frist von einem Monat zum Monatsende kündbar. Eine im laufenden Monat eingereichte Kündigung wird zum Ende des darauffolgenden Monats wirksam. Beispiel: Eine Kündigung im September beendet das Abonnement zum 31. Oktober. Der Kündigungsweg einschließlich der Regel für offene Creator-Einreichungen ist in § 16 geregelt.
Bei jährlicher Zahlung beträgt die anfängliche Mindestlaufzeit zwölf Monate. Dafür reduziert sich ausschließlich die Grundgebühr um 20 %. Umsatzanteile und Zusätze bleiben unverändert. Eine ordentliche Kündigung während der Mindestlaufzeit wird frühestens zu deren Ende wirksam. Wird der Vertrag fortgeführt, wechselt er nach den zwölf Monaten zur monatlichen Zahlung ohne Jahresrabatt. Anschließend gilt die monatliche Kündigungsfrist: Eine Kündigung im laufenden Monat wirkt zum Ende des darauffolgenden Monats.
Kunden mit monatlicher Zahlung können ihr Konto für höchstens drei Monate pausieren. Während der Pause fallen monatlich 10 % der vereinbarten monatlichen Grundgebühr an. Es stehen keine Plattformfunktionen zur Verfügung. Das Konto und seine Daten bleiben erhalten. Bestehende Zahlungsverpflichtungen und Vergütungsansprüche bleiben unberührt. Mit dem Ende der Pause wird der vereinbarte Tarif mit der regulären Grundgebühr fortgeführt. Bei Jahresverträgen ist eine Pause ausgeschlossen.
Bei Beendigung des Self-Service-Abonnements wird ein verbleibendes erstattungsfähiges Plattform-Guthaben des Kunden nach Abrechnung offener Verpflichtungen innerhalb von 30 Tagen über den ursprünglichen Zahlungsweg zurückerstattet. Für den Datenexport nach Vertragsende gilt § 16.
§ 10 · Steuern und Meldepflichten
Soweit die Viviere AG gesetzlichen Meldepflichten für digitale Plattformen unterliegt, erhebt und prüft sie die hierfür erforderlichen Daten und übermittelt sie an die zuständige Finanzbehörde. Hierzu gehören insbesondere Pflichten nach DAC7 und dessen jeweiliger nationaler Umsetzung.
Der Kunde stellt die ihn betreffenden erforderlichen Angaben vollständig und richtig bereit und teilt Änderungen mit. Dazu können Identifikations-, Steuer-, Zahlungs- und Vergütungsdaten gehören. Die Pflichten der Creator werden ergänzend in den mit ihnen vereinbarten Bedingungen geregelt. Als Vergütung können auch Produkte und andere Sachleistungen zu berücksichtigen sein, die als Gegenleistung für eine Creator-Leistung bereitgestellt werden.
Der Kunde erfüllt seine eigenen steuer- und abgabenrechtlichen Pflichten aus den Kooperationen selbst. Dazu gehört gegebenenfalls die Prüfung einer Künstlersozialabgabe. Der Anbieter übernimmt keine steuerliche Beratung des Kunden.
§ 11 · Pflichten des Kunden
Der Kunde nutzt die Plattform rechtmäßig, stellt erforderliche Mitwirkungsleistungen (u. a. Shop-Zugang, Inhalte, gültige USt-ID) bereit und hält Zugangsdaten geheim. Er ist für die von ihm eingestellten Inhalte und die abgewickelten Kooperationen verantwortlich.
§ 12 · Nutzungsrechte und geistiges Eigentum
Der Kunde erhält ein einfaches, nicht übertragbares, nicht unterlizenzierbares Nutzungsrecht für die Vertragslaufzeit. Source Code, Konzepte, Designs und Dokumentationen verbleiben beim Anbieter.
Rechte an den Inhalten eines Creators richten sich nach den Vereinbarungen zwischen dem Kunden und dem jeweiligen Creator. Das Nutzungsrecht an der Plattform ersetzt keine erforderliche Vereinbarung über Content-Rechte.
§ 13 · Verfügbarkeit und Drittanbieter
Eine bestimmte Verfügbarkeit der Plattform wird nicht zugesichert. Service Level (SLA), Reaktions- oder Wiederherstellungszeiten werden nicht geschuldet. Wartungs- und Ausfallzeiten können jederzeit auftreten; hieraus ergeben sich keine Ansprüche des Kunden. Ein etwaiger Support erfolgt ohne Rechtsanspruch und ohne Zusicherung von Reaktionszeiten. Der Anbieter übernimmt keinerlei Haftung für Dienste, Ausfälle, Funktionsstörungen oder Entgelte von Drittanbietern (z. B. Zahlungsdienstleister, Shop-Systeme, Social-Media-Plattformen).
§ 14 · Datenschutz
Soweit der Anbieter personenbezogene Daten im Auftrag des Kunden verarbeitet, schließen die Parteien einen Auftragsverarbeitungsvertrag gemäß Art. 28 DSGVO bzw. revDSG. Datenübertragungen erfolgen verschlüsselt (HTTPS).
Die Zustimmung zum Auftragsverarbeitungsvertrag erfolgt gesondert über eine ausdrücklich benannte Bestätigung. Der Vertrag kann vor der Zustimmung eingesehen werden. Die Zustimmung wird mit Zeitpunkt, Vertragsfassung und Kundenkennung dokumentiert. Angaben zu Verarbeitungszwecken, eingesetzten Dienstleistern und Übermittlungen stehen in der Datenschutzerklärung und den zugehörigen Vertragsunterlagen.
Verarbeitungen zur Erfüllung gesetzlicher Steuer- und Meldepflichten richten sich nach § 10 und den jeweils anwendbaren Datenschutzvorschriften. Für Support-Zugriffe gilt die Freigaberegel in § 4.
§ 15 · Haftung
Der Anbieter haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Anbieter nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten; die Haftung ist auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt und insgesamt auf die in den letzten 12 Monaten gezahlten Vergütungen. Die Haftung für mittelbare Schäden und entgangenen Gewinn ist ausgeschlossen.
§ 16 · Laufzeit und Kündigung
Der Vertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen, soweit keine bestimmte Laufzeit vereinbart ist. Für Grow und Scale gelten die Laufzeiten und Kündigungsfristen aus § 9. Die Kündigungsfrist für Enterprise wird im jeweiligen Einzelvertrag individuell vereinbart. Weitere Bedingungen individueller Angebote richten sich nach dem jeweiligen Vertrag.
Der Kunde kann sein Abonnement über die Schaltfläche „Abo beenden“ im Profil kündigen. Die dort abgegebene Kündigung genügt. Eine zusätzliche schriftliche Erklärung oder Unterschrift ist nicht erforderlich. Die Kündigung während der Testphase richtet sich nach § 9.
Solange offene Creator-Einreichungen zur Bearbeitung durch den Kunden vorliegen, ist die ordentliche Kündigung über die Plattform gesperrt. Der Kunde muss diese Einreichungen zunächst bearbeiten und abschließen. Anschließend kann er die Kündigung über „Abo beenden“ einreichen. Offene Vergütungsansprüche bleiben bestehen. Zwingende gesetzliche Kündigungsrechte und das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleiben von der Sperre unberührt.
Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Bei einer Einstellung des Plattformbetriebs informiert der Anbieter die Kunden sechs Monate im Voraus und ermöglicht zuvor einen Datenexport.
Nach Vertragsende endet die reguläre Nutzung der Plattform. Der Export der Kundendaten bleibt für 30 Tage möglich. Anschließend werden die Daten unter Beachtung der gesetzlichen Aufbewahrungspflichten gelöscht. Für die Erstattung eines Plattform-Guthabens gilt § 9.
§ 17 · Änderungen dieser AGB
Der Anbieter kann diese AGB mit Wirkung für die Zukunft ändern. Änderungen werden dem Kunden mindestens einen Monat vor Wirksamwerden in Textform mitgeteilt und gelten als genehmigt, wenn der Kunde nicht innerhalb dieser Frist widerspricht. Auf die Bedeutung des Schweigens wird der Kunde in der Mitteilung hingewiesen.
§ 18 · Schlussbestimmungen
Es gilt Schweizer Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG). Gerichtsstand ist der Sitz des Anbieters (Appenzell, Schweiz). Änderungen bedürfen der Textform. Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen unberührt.
Steuern & Recht
Die Brand stellt beim Gutschriftverfahren den Beleg für die Leistung des Creators aus. Die vorherige Vereinbarung, vollständige Pflichtangaben und die zutreffende steuerliche Behandlung müssen vorliegen. Die folgende Übersicht dient der Orientierung und ergänzt die AGB; sie ersetzt keine steuerliche Prüfung des Einzelfalls.
Regelbesteuerung, Kleinunternehmerregelung oder Reverse Charge richten sich nach dem Creator und der Leistung. Korrekturen müssen nachvollziehbar auf den ursprünglichen Vorgang verweisen. Länderanforderungen an elektronische Rechnungen und Meldungen sind gesondert zu beachten.
EU-Rechtsrahmen: Richtlinie 2006/112/EG, insbesondere Artikel 224
Deutschland
§ 14 UStG erlaubt die Abrechnung durch den Leistungsempfänger, wenn dies vorher vereinbart wurde. Pflichtangaben und die Bezeichnung als Gutschrift sind zu beachten. Ein Widerspruch kann der Gutschrift ihre Wirkung als Rechnung nehmen.
Österreich
§ 11 UStG regelt die Voraussetzungen für Gutschriften, darunter das Einverständnis beider Seiten, die erforderlichen Rechnungsangaben und die Übermittlung an den Leistungserbringer.
Schweiz
Für Schweizer Sachverhalte gelten das schweizerische Mehrwertsteuerrecht und die Praxis der ESTV. Die Schweiz gehört nicht zum EU-Mehrwertsteuersystem. Pflichtangaben und Steuerstatus sind anhand der konkreten Leistung zu prüfen.
Spanien
Artikel 5 des Real Decreto 1619/2012 regelt Rechnungen, die der Leistungsempfänger ausstellt. Dazu gehören eine vorherige Vereinbarung, ein Anerkennungsverfahren und die Übermittlung einer Kopie an den Leistungserbringer.
Frankreich
Die französische Finanzverwaltung beschreibt die Ausstellung im Namen und für Rechnung des Leistenden auf Grundlage eines Mandats. Für die Autofacturation gelten besondere Anforderungen an Vereinbarung und Rechnungsangaben.
Niederlande
Der Belastingdienst verlangt eine vorherige Vereinbarung und den Hinweis „factuur uitgereikt door afnemer“. Für die Richtigkeit bleibt der Leistungserbringer verantwortlich. Unstimmigkeiten sind mit dem Rechnungsaussteller zu klären.
Belgien
Auch für die Autofacturation sind die belgischen Anforderungen an elektronische Rechnungen zu berücksichtigen. Die amtlichen Hinweise erläutern unter anderem, wie der Leistungserbringer die vom Kunden erstellte Rechnung empfängt.
Italien
Italien verwendet für elektronische Rechnungen das Sistema di Interscambio. Je nach Sachverhalt gelten unterschiedliche Belegarten und Meldewege. Eine PDF-Gutschrift allein bestätigt deshalb nicht, dass alle italienischen Anforderungen erfüllt sind.
Datenschutz & Datenhoheit
Datenhoheit
Creator-Beziehungen, Bestellhistorie, Provisionssalden und Belege bleiben beim Unternehmen. Krevaro verarbeitet diese Angaben zur Bereitstellung der Plattform. Ein vollständiger Export ist nach den veröffentlichten Angaben auch bei Kündigung möglich. Die Daten werden nicht verkauft oder zum Vorteil Dritter verwendet.
Verarbeitete Daten und Zwecke
Dazu gehören Kontodaten, Creator-Profile, Kampagnen, Umsatzangaben, Belege und technische Betriebsdaten. Sie werden für den Betrieb der Plattform, die Zusammenarbeit, Verkaufszuordnung und Abrechnung sowie die Kommunikation zum Vertrag verarbeitet.
Rechtsgrundlagen und Auftragsverarbeitung
Je nach Verarbeitung gelten Vertragserfüllung, berechtigte Interessen oder Einwilligung als Rechtsgrundlage. Bei der Verarbeitung im Auftrag wird ein Auftragsverarbeitungsvertrag geschlossen. Die veröffentlichten Angaben nennen Hosting in der EU; für die Schweiz ist zusätzlich das revidierte Datenschutzgesetz zu berücksichtigen.
Aufbewahrung und Rechte
Daten werden für den Vertragszweck und die jeweils geltenden gesetzlichen Aufbewahrungsfristen gespeichert und anschließend gelöscht oder anonymisiert. Betroffene können ihre Rechte auf Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung, Datenübertragbarkeit und Widerspruch geltend machen. Erteilte Einwilligungen können für die Zukunft widerrufen werden.
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Impressum
Viviere AG
Bergerstrasse 30
9057 Weissbad (AI), Schweiz
Krevaro ist eine Marke der Viviere AG. Vertreten durch Jennifer Heinz und Thomas Heinz.
Handelsregister Appenzell Innerrhoden · UID: CHE-278.935.455 · MWST-Nr.: CHE-278.935.455 MWST
Bildhinweise
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